Tätigkeit als forensisch-psychologischer Sachverständiger
In unserem Rechtspsychologischen Institut werden Sachverständige für familiengerichtliche Fragestellungen ausgebildet. Nach einem erfolgreichen Abschluss eines Psychologiestudiums (Diplom oder Master) können sich Interessenten bei uns für diese anspruchsvolle Tätigkeit bewerben. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs, mit dem Ziel, den Titel zu erwerben.
Nach der Aufnahme in unser Team werden neue Kollegen zunächst in die Zuarbeit eingebunden und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Begutachtungsterminen zu hospitieren, um einen ersten Einblick in die Tätigkeit zu erhalten.
Im Anschluss erfolgt eine intensive Einarbeitung, durch einen Fachpsychologen für Rechtspsychologie: Die neuen Sachverständigen werden in ihren ersten zehn Begutachtungsfällen durch erfahrene Kollegen fachlich betreut und angeleitet. Diese Unterstützung erfolgt anonymisiert, sodass die rechtliche Unabhängigkeit der sachverständigen Person gewahrt bleibt.