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Schuldfähigkeits­gutachten

  • Grundprinzip: Das deutsche Strafrecht geht grundsätzlich von der Schuldfähig­keit Erwachsener aus, was bedeutet, dass sie das Unrecht ihrer Tat erkennen und ihr Handeln steuern können (Einsichtsfähigkeit und Steuerungs­fähigkeit).
  • Schuldun­fähigkeit / verminderte Schuldfähigkeit: Bei schwer­wiegenden psychischen Störungen, wie z. B. psychotischen Störungen oder schweren Persönlichkeits­störungen, kann die Schuld­fähigkeit gemäß § 20 StGB aufgehoben oder nach § 21 StGB eingeschränkt sein.
  • Ziel: Das Gutachten bietet eine fundierte Grundlage für gerichtliche Entscheidungen zu Fragen der Schuld­fähigkeit und der Notwendigkeit einer Unterbringung.
Gericht von Innen

Ablauf einer Begutachtung

  • 1. Aktenanalyse: Auswertung relevanter Ermittlungs- und Behandlungs­akten aus psychologischer Sicht.
  • 2. Untersuchung der betroffenen Person: Anwendung diagnostischer Verfahren und Interviews zur Untersuchung der psychischen Verfassung.
  • 3. Beurteilung der Schuld­fähigkeit: Bewertung der Einsichts- und Steuerungs­fähigkeit gemäß §§ 20 und 21 StGB.
  • 4. Zusätzliche Prüfung: Untersuchung, ob eine Unterbringung nach § 63 (Psychiatrische Klinik) oder § 64 (Entziehungs­anstalt) des StGB erforderlich ist.
  • 5. Erstellung der Einschätzung und Empfehlung: Basierend auf den gesammelten Daten erfolgt eine fundierte psychologische Einschätzung und Empfehlung für den Auftraggeber.

Haben Sie weitere Fragen zur Begutachtung der Schuldfähigkeit? Unsere Praxis steht Ihnen gerne zur Verfügung.