Schuldfähigkeitsgutachten
- Grundprinzip: Das deutsche Strafrecht geht grundsätzlich von der Schuldfähigkeit Erwachsener aus, was bedeutet, dass sie das Unrecht ihrer Tat erkennen und ihr Handeln steuern können (Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit).
- Schuldunfähigkeit / verminderte Schuldfähigkeit: Bei schwerwiegenden psychischen Störungen, wie z. B. psychotischen Störungen oder schweren Persönlichkeitsstörungen, kann die Schuldfähigkeit gemäß § 20 StGB aufgehoben oder nach § 21 StGB eingeschränkt sein.
- Ziel: Das Gutachten bietet eine fundierte Grundlage für gerichtliche Entscheidungen zu Fragen der Schuldfähigkeit und der Notwendigkeit einer Unterbringung.

Ablauf einer Begutachtung
- 1. Aktenanalyse: Auswertung relevanter Ermittlungs- und Behandlungsakten aus psychologischer Sicht.
- 2. Untersuchung der betroffenen Person: Anwendung diagnostischer Verfahren und Interviews zur Untersuchung der psychischen Verfassung.
- 3. Beurteilung der Schuldfähigkeit: Bewertung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gemäß §§ 20 und 21 StGB.
- 4. Zusätzliche Prüfung: Untersuchung, ob eine Unterbringung nach § 63 (Psychiatrische Klinik) oder § 64 (Entziehungsanstalt) des StGB erforderlich ist.
- 5. Erstellung der Einschätzung und Empfehlung: Basierend auf den gesammelten Daten erfolgt eine fundierte psychologische Einschätzung und Empfehlung für den Auftraggeber.