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Kriminal­prognostische Begutachtung

  • Ziel: Diese Gutachten werden sowohl bei gericht­lichen Entscheidungen zu Rechts­folgen als auch bei der Prüfung von Lockerungen, Therapie­maßnahmen, Hafturlaub oder Entlassungen im Straf- oder Maßregelvollzug verwendet. Sie bieten eine psychologische Grundlage für fundierte Gerichts­entscheidungen.
  • Beispielhafte Frage­stellungen:
    1. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Person erneut Straftaten begeht?
    2. Welche Art und Schwere dieser Straftaten könnte zu erwarten sein?
    3. Welche Maßnahmen könnten das Risiko zukünftiger Straftaten mindern?
    4. Welche Faktoren könnten das Risiko erhöhen?
  • Fokus bei Lockerungen: Bei der Beurteilung von Lockerungen wird geprüft, ob Fluchtgefahr besteht oder die Person in der Freiheit erneut Straftaten begehen könnte.
  • Ergebnis: Die prognostische Einschätzung berücksichtigt statistische Daten und individuelle Merkmale der Person (z. B. Delikthypothese, Vorgeschichte, Behandlungs­historie).
Gefängniszelle

Ablauf einer Begutachtung

  • 1. Aktenanalyse: Auswertung der relevanten Gerichts- und Behandlungs­akten aus psychologischer Sicht.
  • 2. Untersuchung der betroffenen Person: Anwendung klinischer und diagnos­tischer Verfahren, meist in der jeweiligen Einrichtung.
  • 3. Einholung ergänzender Informationen: Bei Bedarf können weitere Informationen von Fachpersonen oder anderen relevanten Stellen eingeholt werden.
  • 4. Erstellung der Einschätzung und Empfehlung: Basierend auf den gesammelten Daten erfolgt eine prognostische Einschätzung, die auch individuelle Merkmale der Person berücksichtigt.

Haben Sie weitere Fragen zur kriminal­prognostischen Begutachtung? Unsere Praxis steht Ihnen gerne zur Verfügung.