Familienpsychologische Begutachtung
- Ziel: Erstellung von Gutachten in familienrechtlichen Verfahren zu Themen wie Sorgerechts- und Umgangsregelungen sowie Gefährdungen des Kindeswohls und Erziehungsfähigkeit der Eltern.
- Vorgaben: Die Gutachten orientieren sich an gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 163 FamFG; Einhaltung der Mindeststandards) und wissenschaftlichen Standards. Sie müssen rechtlich verwertbar und neutral sein, wobei der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt bleibt.
- Kindeswohl im Fokus: Es wird darauf geachtet, die Belastung für die Familie zu minimieren und das Wohl des Kindes sowie die Autonomie der Familie zu priorisieren.
- Ökonomischer Ansatz: Nur notwendige Daten werden erhoben, wobei auch kulturelle Hintergründe berücksichtigt werden.

Themen der familienpsychologischen Begutachtung
- Sorgerechtsfragen: Überprüfung, ob beide Eltern in wichtigen Entscheidungen für das Kind (z. B. Wohnortwechsel, Schulwahl) einverstanden sind.
- Umgangsregelungen: Entwicklung einer Empfehlung zur Gestaltung des Umgangs, die dem Kindeswohl dient, einschließlich Häufigkeit und Organisation der Übergaben.
- Kindeswohlgefährdung: Untersuchung, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist, wenn es bei einem oder beiden Elternteilen bleibt. Es werden Maßnahmen zur Gefährdungsabwehr vorgeschlagen.
- Hinwirken auf Einvernehmen: Unterstützung der Eltern, Konflikte zu lösen und Regelungen zu entwickeln, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Beispielhafter Ablauf
- 1. Aktenanalyse: Auswertung relevanter Gerichts- und Behandlungsakten aus psychologischer Sicht.
- 2. Untersuchung der betroffenen Personen: Durchführung von Interviews, Tests und Beobachtungen zur Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und der familiären Beziehungen.
- 3. Einholung ergänzender Informationen: Bei Bedarf können zusätzliche Informationen von Fachpersonen oder anderen relevanten Stellen eingeholt werden.
- 4. Überprüfung von Hypothesen: Entwicklung und Überprüfung von Hypothesen zu Themen wie Sorgerecht, Umgangsregelungen und Kindeswohlgefährdung.
- 5. Erstellung der Einschätzung und Empfehlung: Basierend auf den gesammelten Daten erfolgt eine fundierte psychologische Einschätzung und Empfehlung für den Auftraggeber.