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Familien­psychologische Begutachtung

  • Ziel: Erstellung von Gutachten in familien­rechtlichen Verfahren zu Themen wie Sorgerechts- und Umgangs­regelungen sowie Gefährdungen des Kindeswohls und Erziehungs­fähigkeit der Eltern.
  • Vorgaben: Die Gutachten orientieren sich an gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 163 FamFG; Einhaltung der Mindeststandards) und wissen­schaftlichen Standards. Sie müssen rechtlich verwertbar und neutral sein, wobei der Schutz der Persönlichkeits­rechte der Betroffenen gewahrt bleibt.
  • Kindeswohl im Fokus: Es wird darauf geachtet, die Belastung für die Familie zu minimieren und das Wohl des Kindes sowie die Autonomie der Familie zu priorisieren.
  • Ökonomischer Ansatz: Nur notwendige Daten werden erhoben, wobei auch kulturelle Hintergründe berücksichtigt werden.
Kind weint während dem Streit ihrer Eltern

Themen der familien­psychologischen Begut­achtung

  • Sorgerechts­fragen: Überprüfung, ob beide Eltern in wichtigen Entscheidungen für das Kind (z. B. Wohnort­wechsel, Schulwahl) einverstanden sind.
  • Umgangs­regelungen: Entwicklung einer Empfehlung zur Gestaltung des Umgangs, die dem Kindeswohl dient, einschließlich Häufigkeit und Organisation der Übergaben.
  • Kindeswohl­gefährdung: Untersuchung, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist, wenn es bei einem oder beiden Elternteilen bleibt. Es werden Maßnahmen zur Gefährdungs­abwehr vorgeschlagen.
  • Hinwirken auf Einvernehmen: Unterstützung der Eltern, Konflikte zu lösen und Regelungen zu entwickeln, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Beispielhafter Ablauf

  • 1. Aktenanalyse: Auswertung relevanter Gerichts- und Behandlungs­akten aus psycholo­gischer Sicht.
  • 2. Untersuchung der betroffenen Personen: Durchführung von Interviews, Tests und Beobachtungen zur Beurteilung der Erziehungs­fähigkeit der Eltern und der familiären Beziehungen.
  • 3. Einholung ergänzender Informationen: Bei Bedarf können zusätzliche Informationen von Fachpersonen oder anderen relevanten Stellen eingeholt werden.
  • 4. Überprüfung von Hypothesen: Entwicklung und Überprüfung von Hypothesen zu Themen wie Sorgerecht, Umgangs­regelungen und Kindeswohl­gefährdung.
  • 5. Erstellung der Einschätzung und Empfehlung: Basierend auf den gesammelten Daten erfolgt eine fundierte psychologische Einschätzung und Empfehlung für den Auftraggeber.

Haben Sie weitere Fragen zur familienpsychologischen Begutachtung? Unsere Praxis steht Ihnen gerne zur Verfügung.