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Informationen für Gerichte

Beauftragung eines Sachverständigen­gutachtens

Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über den Ablauf der Beauf­tragung und Durchführung eines Sachverständigen­gutachtens in unserer Praxis geben. Falls Sie weitere Fragen zum Beauftragungs­prozess haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

1. Anfrage zur Gutachten­erstellung

Die Beauftragung kann unkompli­ziert telefonisch oder per E-Mail an unsere Praxis erfolgen. Bitte geben Sie dabei bereits grundlegende Informa­tionen zur Frage­stellung, zur Anzahl der betroffenen Personen sowie zum gewünschten Zeitrahmen an. Sie erhalten am selben oder nächsten Werktag eine Rückmeldung.

2. Eingangs- und Übernahme­bestätigung

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob die gestellte Aufgabe in unser Fachgebiet fällt und in dem gewünschten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Eingangs- und Übernahme­bestätigung, die die Annahme des Auftrags bestätigt.

3. Akten­auswertung

Nach Eingang der relevanten Gerichts- und Behandlungs­akten werden diese in unserer Praxis gründlich analysiert und psychologisch relevante Informationen heraus­gearbeitet. Diese Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Begutachtung. Sobald die Akten ausgewertet sind, werden sie an Sie zurückgesandt.

4. Regelmäßige Sachstands­berichte

Während der Begutachtung halten wir Sie über den Fortschritt des Verfahrens auf dem Laufenden. Sollte sich der Ablauf ändern oder weiterer Klärungs­bedarf bestehen, informieren wir Sie frühzeitig. Wir legen Wert auf Transparenz und eine enge Abstimmung, um sicher­zustellen, dass Ihre gericht­lichen Frage­stellungen umfassend und präzise beantwortet werden können.

5. Übersendung des schriftlichen Gutachten

Nach Beendigung der Begutachtung wird das schriftliche Sachverständigen­gutachten ausgearbeitet und dem Gericht übersandt.