Informationen für Gerichte
Beauftragung eines Sachverständigengutachtens
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über den Ablauf der Beauftragung und Durchführung eines Sachverständigengutachtens in unserer Praxis geben. Falls Sie weitere Fragen zum Beauftragungsprozess haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
1. Anfrage zur Gutachtenerstellung
Die Beauftragung kann unkompliziert telefonisch oder per E-Mail an unsere Praxis erfolgen. Bitte geben Sie dabei bereits grundlegende Informationen zur Fragestellung, zur Anzahl der betroffenen Personen sowie zum gewünschten Zeitrahmen an. Sie erhalten am selben oder nächsten Werktag eine Rückmeldung.
2. Eingangs- und Übernahmebestätigung
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob die gestellte Aufgabe in unser Fachgebiet fällt und in dem gewünschten Zeitrahmen durchgeführt werden kann. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Eingangs- und Übernahmebestätigung, die die Annahme des Auftrags bestätigt.
3. Aktenauswertung
Nach Eingang der relevanten Gerichts- und Behandlungsakten werden diese in unserer Praxis gründlich analysiert und psychologisch relevante Informationen herausgearbeitet. Diese Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Begutachtung. Sobald die Akten ausgewertet sind, werden sie an Sie zurückgesandt.
4. Regelmäßige Sachstandsberichte
Während der Begutachtung halten wir Sie über den Fortschritt des Verfahrens auf dem Laufenden. Sollte sich der Ablauf ändern oder weiterer Klärungsbedarf bestehen, informieren wir Sie frühzeitig. Wir legen Wert auf Transparenz und eine enge Abstimmung, um sicherzustellen, dass Ihre gerichtlichen Fragestellungen umfassend und präzise beantwortet werden können.
5. Übersendung des schriftlichen Gutachten
Nach Beendigung der Begutachtung wird das schriftliche Sachverständigengutachten ausgearbeitet und dem Gericht übersandt.