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Informationen für Eltern

Sehr geehrte Eltern,

Ihr Familiengericht oder Oberlandes­gericht hat ein familien­psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um Unterstützung bei der Klärung und Lösung der gerichtlichen Frage­stellungen zu erhalten? Um Ihnen einen Überblick über den Ablauf einer solchen Begutachtung zu geben, möchten wir einige häufig gestellte Fragen beantworten.

Bei familien­rechtlichen Verfahren, insbesondere wenn die Situation von Kindern im Mittelpunkt steht, greift das Gericht häufig auf psychologisches Fachwissen zurück, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Das Gericht berücksichtigt dabei die psychologische Empfehlung des Gutachtens, prüft sie jedoch immer im Zusammenhang mit anderen Aspekten, bevor eine Entscheidung durch das Gericht gefällt wird.

Gericht & Begutachtung: Ein Überblick

Die genauen Fragen, die das Gericht an die Sachverständigen richtet, können Sie dem schriftlichen Beschluss entnehmen. Solche Fragen betreffen häufig Themen wie:

  • Wer sollte die maßgeblichen Entscheidungen für das Kind treffen – beide Eltern oder nur ein Elternteil?
  • Wie kann die Beziehung des Kindes zum getrenntlebenden Elternteil am besten gestaltet werden?
  • Wie ist die Erziehungs­fähigkeit der Eltern einzuschätzen?
  • Welchen Unterstützungs­­bedarf zeigen die Eltern bei der Erziehung des Kindes?

Übersicht über den typischen Ablauf der Begutachtung

Dieser kann je nach Fragestellung angepasst werden. Abweichungen werden individuell mit Ihnen besprochen.

1. Erstkontakt

Zunächst erhalten Sie eine schriftliche Einladung zu einem Termin in unserer Praxis. Dieser Ersttermin findet ohne Ihr Kind oder Ihre Kinder statt. Bitte bestätigen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail, Fax oder mit dem beigefügten Rücksende­bogen.

Für den Termin ist keine besondere Vorbereitung notwendig. Der oder die Sachverständige möchte Sie kennenlernen, Ihre Familien­geschichte erfahren und Ihre eigenen Vorschläge für Lösungen hören. Falls ein Dolmetscher erforderlich ist, geben Sie dies bitte auf dem Rück­sendebogen an. (Dauer: ca. 2–3 Stunden).

2. Interaktions­­beobachtung

Anschließend findet für jeden Elternteil ein separater Termin mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern statt. Diese Treffen dienen dazu, die Interaktion zwischen Ihnen und Ihrem Kind in einem spielerischen Kontext zu beobachten. Möglicherweise wird Ihnen der oder die Sachverständige bestimmte Aufgaben vorschlagen, wie ein Spiel oder eine kreative Aktivität, die Sie gemeinsam durchführen.

Falls Sie einverstanden sind, wird diese sogenannte „Interaktions­beobachtung“ auf Video aufgezeichnet, um sie später genauer auswerten zu können. Nach der Beobachtung möchte der oder die Sachverständige in der Regel kurz mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern sprechen. (Dauer: ca. 1–2 Stunden).

3. Testverfahren

Je nach Frage­stellung erhalten Sie und gegebenen­falls Ihre Kinder Fragebögen. Diese sollen relevante Informationen und Eindrücke liefern. Wenn Sie während des Ausfüllens Fragen haben, können Sie sich jederzeit an den oder die Sach­verständige wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Wir hoffen, diese Informationen geben Ihnen eine erste Orientierung und helfen Ihnen, sich auf den Ablauf der Begutachtung einzustellen.

4. Hausbesuch

Um Informationen über die häusliche Situation zu erhalten, wird häufig ein Hausbesuch durchgeführt, wenn möglich in Anwesenheit des Kindes / der Kinder.

5. Abschluss­gespräch / gemeinsames Eltern­gespräch

Das Abschluss­gespräch dient dazu, einzelne Ergebnisse der Begutachtung zusammen­zufassen und den Beteiligten die wichtigsten Punkte der Analyse zu vermitteln. Es kann auch der Klärung von offenen Fragen dienen und gibt den Beteiligten die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzulegen, wenn sie das Gefühl haben, dass bestimmte Aspekte der Begutachtung noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Ein gemeinsames Eltern­gespräch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn die Eltern in einem Konflikt stehen und es darum geht, ihre Perspektiven auf die Situation zu verstehen und zu klären. Es bietet die Möglichkeit, die elterliche Kommunikation zu fördern und möglicherweise Lösungs­ansätze für eine bessere Zusammen­arbeit im Sinne des Kindeswohls zu entwickeln.