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Tätigkeit als forensisch-psychologischer Sach­verständiger

In unserem Rechtspsycho­logischen Institut werden Sach­verständige für familien­gerichtliche Fragestellungen ausgebildet. Nach einem erfolgreichen Abschluss eines Psychologie­studiums (Diplom oder Master) können sich Interessenten bei uns für diese anspruchsvolle Tätigkeit bewerben. Voraussetzung ist die Teilnahme an der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechts­psychologie BDP/DGPs, mit dem Ziel, den Titel zu erwerben.

Nach der Aufnahme in unser Team werden neue Kollegen zunächst in die Zuarbeit eingebunden und haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Begutachtungsterminen zu hospitieren, um einen ersten Einblick in die Tätigkeit zu erhalten.

Im Anschluss erfolgt eine intensive Einarbeitung, durch einen Fachpsychologen für Rechts­psychologie: Die neuen Sachverständigen werden in ihren ersten zehn Begutachtungs­fällen durch erfahrene Kollegen fachlich betreut und angeleitet. Diese Unterstützung erfolgt anonymisiert, sodass die rechtliche Unabhängig­keit der sachverständigen Person gewahrt bleibt.

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