Zuarbeit in der Begutachtungstätigkeit
Im Rahmen unserer rechtspsychologischen Begutachtungen werden unsere freiberuflichen Sachverständigen von Hilfskräften unterstützt, die ein Bachelor- oder Masterstudium in Psychologie absolvieren.
Zuarbeitsanfrage
Die Zuarbeit erfolgt in flexibler Zeiteinteilung und wird aufwendungsbezogen vergütet. Wir suchen Studierende mit einem ausgeprägten Interesse an forensischer Psychologie sowie fundierten Kenntnissen in psychologischer Methodenlehre. Sehr gute Deutschkenntnisse und hervorragende schriftliche Ausdrucksfähigkeit sind Voraussetzung, ebenso wie Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zum selbstorganisierten Arbeiten. Wenn Sie Interesse an einer Zuarbeit in unserer Praxis haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.